Nein, Cookie-Banner werden nicht abgeschafft

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Nein, Cookie-Banner werden nicht abgeschafft

Wer in den vergangenen Tagen Überschriften wie „Cookie-Banner werden abgeschafft“ gelesen hat, könnte den Eindruck gewinnen, dass Webseiten künftig ohne Einwilligungsbanner auskommen. Das stimmt jedoch nicht. Hinter den Meldungen steckt ein Gesetzesvorschlag der EU – mehr bislang nicht. Für Unternehmen bedeutet das: An den aktuellen Anforderungen ändert sich vorerst nichts.

Was steckt hinter den Meldungen?

Auslöser ist der sogenannte Digital Omnibus der EU-Kommission. Ziel ist es, verschiedene digitale Rechtsvorschriften zu vereinfachen und besser aufeinander abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Cookie-Regelungen aus der ePrivacy-Richtlinie künftig in die DSGVO zu übernehmen. Dafür ist ein neuer Artikel 88a vorgesehen. Bis daraus geltendes Recht wird, müssen jedoch noch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen. Selbst bei einem zügigen Verfahren ist nicht damit zu rechnen, dass die Änderungen vor 2027 oder 2028 wirksam werden.

Was gilt heute?

Die derzeitige Rechtslage bleibt unverändert. Wer Analyse-, Marketing- oder andere nicht technisch notwendige Cookies einsetzen möchte, braucht weiterhin eine wirksame Einwilligung der Besucher. Dazu gehört mehr als nur ein Banner. Nutzer müssen Cookies genauso einfach ablehnen können, wie sie ihnen zustimmen. Außerdem müssen Einwilligungen dokumentiert werden und jederzeit widerrufbar sein. Wer sein Cookie-Banner jetzt entfernt, weil angeblich eine Abschaffung bevorsteht, bewegt sich weiterhin außerhalb der geltenden Datenschutzvorgaben.

Wird sich künftig etwas ändern?

Langfristig könnte sich der Umgang mit Einwilligungen tatsächlich verändern. Die EU verfolgt das Ziel, Datenschutzpräferenzen stärker auf Browser- oder Betriebssystemebene zu verwalten. Webseiten müssten dann nicht mehr für jede einzelne Einwilligung eigene Banner anzeigen. Ob dieses Modell tatsächlich kommt und wie es am Ende ausgestaltet wird, ist derzeit jedoch offen. Der Gesetzgebungsprozess steht noch am Anfang.

Warum derzeit kein Handlungsbedarf besteht

Immer wieder führen verkürzte Schlagzeilen dazu, dass Unternehmen ihre Webseite vorschnell anpassen. Genau das wäre in diesem Fall ein Fehler. Solange sich die Rechtslage nicht ändert, gelten die bekannten Anforderungen unverändert weiter. Dazu zählen eine echte Ablehnungsmöglichkeit, die Protokollierung der Einwilligung und ein jederzeit erreichbarer Widerruf. Wer seine Consent-Lösung regelmäßig aktualisiert und die weitere Entwicklung beobachtet, ist auf der sicheren Seite.

Fazit

Die viel zitierte Abschaffung der Cookie-Banner existiert derzeit nur in der öffentlichen Diskussion. Tatsächlich liegt lediglich ein Vorschlag auf dem Tisch, der frühestens in einigen Jahren Auswirkungen haben könnte. Bis dahin bleibt alles beim Alten: Werden auf einer Website nicht notwendige Cookies oder vergleichbare Tracking-Technologien eingesetzt, ist weiterhin eine rechtskonforme Einwilligung erforderlich. Wenn Sie Ihre Website ohnehin regelmäßig auf Datenschutz und Rechtssicherheit prüfen lassen möchten, lohnt sich auch ein Blick auf unseren Beitrag zu den häufigsten Datenschutzfehlern auf Unternehmenswebsites. Dort zeigen wir typische Schwachstellen, die in der Praxis immer wieder auftreten.

Update September 2026: Was sich seit dem Sommer getan hat

Die Diskussion um das Ende der Cookie-Banner ist seit Erscheinen dieses Beitrags einen entscheidenden Schritt weitergegangen – allerdings in die andere Richtung, als viele erwartet hatten. Der zentrale Punkt ist gestrichen worden. Der Kern des Vorschlags war Artikel 88b: Nutzer sollten ihre Datenschutzeinstellungen einmal im Browser hinterlegen, die Website hätte dieses Signal automatisch auswerten müssen, der Banner wäre überflüssig geworden. Diesen Artikel hat der Rat der EU-Mitgliedstaaten am 18. Juni 2026 aus dem Entwurf gestrichen. Damit ist genau der Teil entfallen, der Unternehmen tatsächlich Arbeit abgenommen hätte.

Auch der restliche Datenteil des Digital Omnibus ist noch nicht beschlossen. Mit Änderungen für Websites ist daher frühestens 2027 zu rechnen.

Für Unternehmen bedeutet das aktuell: Es ändert sich nichts. Nicht notwendige Cookies benötigen weiterhin eine Einwilligung, Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen und ein Widerruf muss jederzeit möglich sein.

Statt auf eine mögliche Reform zu warten, lohnt sich daher der Blick auf die bestehende Website: Entscheidend ist nicht nur, ob ein Cookie-Banner vorhanden ist, sondern ob vor der Einwilligung tatsächlich keine zustimmungspflichtigen Dienste geladen werden.

Stand: 28.09.2026

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