DSGVO

Die DSGVO, ausgeschrieben Datenschutz-Grundverordnung, regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie ist der Grund, warum bei einer WHOIS-Abfrage die persönlichen Daten privater Domain-Inhaber nicht öffentlich angezeigt werden. Für Unternehmen betrifft sie deutlich mehr als nur die Domainverwaltung.

Die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung der EU, legt fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert und veröffentlicht werden dürfen. Bei der WHOIS-Abfrage für .de-Domains zeigt sich ihre Wirkung sehr konkret: Persönliche Angaben wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer werden bei privaten Domain-Inhabern nicht öffentlich angezeigt, weil sie unter den Schutz der DSGVO fallen. Sichtbar bleiben lediglich das Registrierungsdatum und die Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds, sodass trotzdem ein Ansprechpartner erreichbar ist. Bei Domains von Unternehmen, Vereinen oder anderen Organisationen gilt diese Einschränkung dagegen nicht, ihre Kontaktdaten werden weiterhin veröffentlicht, weil es sich um keine natürliche Person handelt. Die Domainverwaltung ist dabei nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was die DSGVO betrifft. Praktisch jedes Unternehmen mit eigener Website kommt mit ihr in Berührung, etwa über Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen oder gespeicherte Kundendaten. Idealerweise ist früh im Projekt geklärt, welche personenbezogenen Daten eine Website erfasst und wie sie geschützt sind, statt diese Fragen erst bei einer Beschwerde oder Prüfung zu stellen.

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