Ein Nutzungsrecht erlaubt es, ein geschütztes Werk, etwa ein Logo, einen Flyer oder eine Broschüre, in einem festgelegten Umfang zu verwenden, ohne dass damit automatisch das Urheberrecht selbst übertragen wird. Mit der Bezahlung eines Designauftrags erwerben Kunden in der Regel das Nutzungsrecht am fertigen Ergebnis, also am gedruckten Flyer, an der veröffentlichten Anzeige oder an der ausgelieferten Broschüre. Die offenen Produktionsdaten dahinter, etwa eine INDD-Datei mit allen Formatvorlagen und Bildverknüpfungen, gehören dagegen nicht automatisch zum Leistungsumfang. Dieser Unterschied führt in der Zusammenarbeit mit Agenturen gelegentlich zu Missverständnissen, weil Kunden davon ausgehen, mit der Rechnung auch Zugriff auf alle Rohdaten zu erhalten. Tatsächlich müsste dafür meist eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden, denn die Herausgabe offener Daten ist eine separate Leistung mit eigenem Aufwand. Vor Projektbeginn lohnt sich deshalb eine klare Absprache, welche Nutzungsrechte tatsächlich vereinbart sind und ob offene Daten Teil des Angebots sein sollen. Das erspart am Ende des Projekts unangenehme Diskussionen über Umfang und Zusatzkosten.