B2B, ausgeschrieben Business-to-Business, bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, im Unterschied zu B2C, also Geschäften mit privaten Endkunden. Der Unterschied ist rechtlich relevant, weil viele Schutzregeln speziell für Verbraucher gedacht sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht und der damit verbundene Widerrufsbutton gelten deshalb für reine B2B-Angebote in der Regel nicht, während Unternehmen mit Verbraucherkunden diese Vorgaben umsetzen müssen. In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Ein Anbieter, der sowohl an Firmenkunden als auch an Privatpersonen verkauft, muss für den privaten Teil seines Geschäfts trotzdem die vollen Verbraucherschutzregeln beachten, selbst wenn der überwiegende Umsatz aus B2B-Geschäften stammt. Wer eine Website oder einen Online-Shop plant, sollte deshalb frühzeitig klären, an welche Zielgruppen sich das Angebot tatsächlich richtet, denn davon hängen unter anderem Pflichtangaben, Widerrufsregeln und die Gestaltung des Bestellprozesses ab. Eine unklare Positionierung zwischen B2B und B2C führt sonst leicht dazu, dass rechtliche Vorgaben übersehen werden, die eigentlich hätten umgesetzt werden müssen.