Widerrufsbutton

Der Widerrufsbutton ist eine ab dem 19. Juni 2026 vorgeschriebene Schaltfläche, über die Verbraucher einen Vertrag online widerrufen können. Er muss klar erkennbar, leicht erreichbar und verständlich beschriftet sein. Ein allgemeines Kontaktformular reicht dafür in den meisten Fällen nicht mehr aus.

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche, mit der Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag direkt und ohne Umwege widerrufen können. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops und andere Anbieter, die Verträge mit Verbrauchern abschließen, diese Möglichkeit bereitstellen. Der Button muss dabei mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen: klar erkennbar, leicht erreichbar und verständlich beschriftet sein, dazu technisch zuverlässig funktionieren. Ein allgemeines Kontaktformular im Footer dürfte künftig in vielen Fällen nicht mehr genügen, weil der Nutzer eindeutig verstehen muss, dass hier direkt ein Widerruf erklärt wird. Der Gesetzgeber schreibt die genaue Gestaltung bislang nicht bis ins letzte Detail vor, Formulierungen wie „Vertrag widerrufen" oder „Widerruf erklären" gelten aber als deutlich sicherer als kreative Eigenlösungen. Für viele Shopbetreiber steckt hinter dem vermeintlich kleinen Button mehr Aufwand als gedacht, denn auch Bestellverwaltung, Dokumentation und E-Mail-Bestätigungen müssen angepasst werden, damit ein Widerruf am Ende nachvollziehbar dokumentiert ist. Gerade bei älteren oder individuell entwickelten Shopsystemen wird aus der vermeintlich kleinen Umstellung deshalb schnell ein größeres Projekt, wenn das Thema erst kurz vor dem Stichtag angegangen wird.

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