Der Urheber ist im deutschen Recht die Person, die ein Werk wie ein Foto, eine Grafik oder einen Text geschaffen hat, und genießt dadurch bestimmte Schutzrechte, etwa das Recht auf Namensnennung. Wichtig ist dabei: Urheber kann immer nur ein Mensch sein, keine Maschine und auch keine künstliche Intelligenz. Bei KI-generierten Bildern wird dieser Unterschied praktisch spürbar: Weder die KI noch der Anbieter des Tools noch der Nutzer gelten allein durch die Eingabe eines Prompts als Urheber des entstandenen Bildes. Ohne Urheber gibt es folglich auch niemanden, der im Fotonachweis genannt werden müsste. Anders sieht es aus, sobald ein lizenziertes Stockfoto per KI weiterbearbeitet wird: Dann gelten weiterhin die ursprünglichen Lizenzregeln samt Namensnennung des Urhebers des Originalbilds. Diese Frage nach der Urheberschaft lohnt sich bei jedem verwendeten Bild neu, unabhängig davon, wie professionell es aussieht.