Namensnennung

Die Namensnennung verpflichtet dazu, den Urheber eines Werks bei der Veröffentlichung anzugeben, etwa den Fotografen eines Stockfotos. Sie ist häufig Bestandteil von Lizenzbedingungen. Bei rein KI-generierten Bildern entfällt diese Pflicht in der Regel, weil kein Urheber im rechtlichen Sinn existiert.

Die Namensnennung ist eine häufige Lizenzbedingung, die verlangt, dass beim Einsatz eines fremden Werks der Urheber genannt wird, etwa der Fotograf eines Stockfotos oder der Ersteller eines Bildes unter Creative-Commons-Lizenz. Sie gehört bei vielen Lizenzmodellen zu den Grundvoraussetzungen, ein Werk überhaupt nutzen zu dürfen. Bei rein KI-generierten Bildern liegt der Fall grundsätzlich anders, denn ohne menschlichen Urheber gibt es niemanden, der genannt werden müsste. Ein Hinweis wie „Bild erstellt mit KI" ist deshalb rechtlich nicht vorgeschrieben. Kompliziert wird es, sobald verschiedene Quellen kombiniert werden: Bearbeitet jemand ein lizenziertes Stockfoto mit einem KI-Tool weiter, gelten weiterhin die ursprünglichen Lizenzregeln des Originalbilds samt Namensnennung des Fotografen. Ein Unternehmen, das für eine Kampagne mehrere Bildquellen mischt, etwa KI-generierte Motive, lizenzierte Stockfotos und eigene Fotografien, sollte deshalb für jedes einzelne Bild prüfen, ob eine Namensnennung erforderlich ist. Wird das übersehen, drohen Abmahnungen wegen fehlender Urheberangaben, obwohl der überwiegende Teil des Materials tatsächlich lizenzfrei nutzbar gewesen wäre.

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