Das Recht am eigenen Bild gibt Personen die Kontrolle darüber, ob und wie Aufnahmen von ihnen veröffentlicht werden. Klassisch betrifft das Fotos von echten Menschen, etwa Mitarbeiterporträts oder Kundenfotos auf einer Website, die ohne Einwilligung der abgebildeten Person nicht verwendet werden dürfen. Bei künstlich generierten Bildern stellt sich eine ungewohnte Frage: Was passiert, wenn eine KI ein Gesicht erzeugt, das zufällig einer real existierenden Person stark ähnelt? Rechtlich ist ein solches Bild kein Foto im klassischen Sinn, trotzdem kann die Ähnlichkeit im Einzelfall relevant werden, besonders wenn die dargestellte Person eindeutig erkennbar wäre. Wird ein realistisch wirkendes KI-Porträt veröffentlicht, etwa als vermeintliches Mitarbeiterfoto für eine Teamseite, lohnt sich deshalb ein genauer Blick, ob die generierte Person zufällig einem echten Menschen zum Verwechseln ähnlich sieht. Im Zweifel lohnt sich eine zweite Generierung mit veränderten Merkmalen oder ein deutlicher Hinweis auf die künstliche Herkunft des Bildes. So lässt sich vermeiden, dass sich eine reale Person in einem Werbematerial wiedererkennt, dem sie nie zugestimmt hat.