Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Angebote auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind, etwa mit Sehbehinderung oder motorischen Einschränkungen. Seit Sommer 2025 gelten dafür in Deutschland verbindliche gesetzliche Vorgaben für viele Anbieter. Technisch betrifft das unter anderem Kontraste, Tastaturbedienung und alternative Texte für Bilder.

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website oder digitale Anwendung so gestaltet ist, dass sie auch Menschen mit Einschränkungen nutzen können, etwa mit eingeschränktem Sehvermögen, Farbfehlsichtigkeit, motorischen Einschränkungen oder auf Vorlesesoftware angewiesen. Praktisch umfasst das viele einzelne Punkte: ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur ohne Maus, alternative Texte für Bilder, die von Screenreadern vorgelesen werden können, und eine klare, verständliche Struktur der Seite. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das seit Juni 2025 gilt, sind viele Unternehmen mit digitalen Angeboten, etwa Online-Shops, verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen. Für bestehende Websites bedeutet das häufig Nacharbeit, weil Kontraste, Formulare oder Navigationsstrukturen nachträglich angepasst werden müssen. Neue Projekte lassen sich dagegen von Beginn an barrierefrei planen, was in der Regel deutlich weniger Aufwand bedeutet als eine spätere Umrüstung. Über die gesetzliche Pflicht hinaus profitieren am Ende alle Besucher von einer barrierefreien Website, weil klare Strukturen und gute Kontraste die Bedienung für jeden einfacher machen.

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