Bild zum Beitrag: Brauchen KI-Bilder einen Fotonachweis? Die wichtigsten Regeln im Überblick

Wissenswertes |

Brauchen KI-Bilder einen Fotonachweis? Die wichtigsten Regeln im Überblick

KI-generierte Bilder sind längst Alltag: ein Headerbild aus ChatGPT, eine Illustration für den Blog, ein schnelles Symbolbild für die Leistungsseite. Sobald diese Bilder online gehen, taucht aber fast immer dieselbe Frage auf: Muss ich das eigentlich kennzeichnen? Und gehört so ein Bild in den Fotonachweis? Keine Sorge – die Antwort ist einfacher, als viele denken. In den meisten Fällen müssen Sie nichts angeben. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Gerade weil ab dem 2. August 2026 neue Transparenzregeln der EU greifen.

Brauchen KI-Bilder einen Fotonachweis?

In aller Regel nicht. Ein Fotonachweis ist immer dann nötig, wenn jemand als Urheber genannt werden muss – etwa bei Stockfotos, bei Bildern unter Creative-Commons-Lizenz oder bei den Aufnahmen eines Fotografen. Bei rein KI-generierten Bildern fehlt aber genau dieser Urheber: Weder die KI noch der Anbieter und auch nicht Sie als Nutzer gelten durch die bloße Eingabe eines Prompts als Schöpfer des Bildes. Ohne Urheber gibt es niemanden, den Sie nennen müssten.

Das bedeutet: Ein Hinweis wie „Bild erstellt mit ChatGPT" ist rechtlich nicht vorgeschrieben.

Wichtig ist aber der Blick auf die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes. Manche Tools verlangen trotzdem eine Quellenangabe. Und sobald Sie ein lizenziertes Stockfoto per KI bearbeiten, gelten weiterhin die Lizenzregeln des Originals – inklusive Namensnennung.

Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Hier kommt die KI-Verordnung der EU ins Spiel, auch AI Act genannt. Ab dem 2. August 2026 gelten daraus konkrete Transparenzpflichten (Artikel 50). Die Idee dahinter ist eigentlich simpel: Menschen sollen erkennen können, ob ein Inhalt von einer KI stammt.

Entscheidend ist dabei, wer überhaupt in der Pflicht ist:

  • Der Anbieter des KI-Systems (z. B. OpenAI hinter ChatGPT) muss seine Bilder technisch, also maschinenlesbar, als KI-generiert markieren – etwa über Wasserzeichen oder Metadaten.
  • Sie als Betreiber einer Website müssen normale KI-Bilder dagegen nicht sichtbar mit „KI-generiert" beschriften.

Bedeutet konkret: Für Headerbilder, Illustrationen, Hintergrund- oder Symbolbilder besteht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht.

Wann Sie doch kennzeichnen müssen

Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:

  • Deepfakes: Realistisch wirkende Bilder oder Videos, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, müssen Sie klar als KI-generiert kennzeichnen.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Wer mit KI erstellte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu informieren, muss das offenlegen – es sei denn, der Text wurde redaktionell geprüft und verantwortet.

Spannender wird es beim täuschend echten „Mitarbeiterfoto" einer Person, die es gar nicht gibt. Rein rechtlich ist das nicht zwingend ein Deepfake, hier raten wir aber zur Vorsicht: Wirkt die generierte Person wie ein echter Mensch, ist ein Hinweis sinnvoll. Und Sie sollten an das Recht am eigenen Bild denken, falls die Darstellung zufällig einer realen Person ähnelt.

Was das für Ihre Website bedeutet

Für die meisten Unternehmensseiten ändert sich wenig – ein paar Punkte lohnen sich trotzdem:

  • Entfernen Sie Wasserzeichen oder Metadaten der KI-Anbieter nicht. Künftig tragen viele KI-Bilder solche Markierungen bereits ab Werk, und sie sollten erhalten bleiben.
  • Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen Ihrer KI-Tools – besonders, wenn Sie Bilder kommerziell einsetzen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Bildern, die reale Personen oder Ereignisse zeigen könnten.
  • Achten Sie auf die Plattform: Social-Media-Dienste wie Instagram, TikTok oder YouTube verlangen teils schon heute eine eigene KI-Kennzeichnung.

Kurz gesagt

Reine KI-Bilder müssen Sie auf Ihrer Website grundsätzlich weder im Fotonachweis nennen noch sichtbar als „KI-generiert" kennzeichnen. Pflicht wird es vor allem bei Deepfakes und bei informierenden KI-Texten. Entscheidend sind außerdem die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Tools. Wer das im Blick behält, ist auch nach dem 2. August 2026 auf der sicheren Seite.

Sie sind unsicher, ob Ihre Website oder Ihr Bildmaterial die neuen Vorgaben erfüllt? Wir schauen gemeinsam mit Ihnen drauf – sprechen Sie uns einfach an.

Zurück zur Blogübersicht